Hier findest Du unsere aktuelle Leistungsübersicht.

Stand: 01.04.2016

 

Höchstbetrag pro Versicherungsjahr

2.000.000

1.000.000

750.000

 

A.

Leistungen für stationäre Patienten und Tagespatienten

1

Krankenhausunterbringung: Kosten für ein Standardeinzelzimmer mit eigenem Bad

Voll abgedeckt

2

Pflegekosten, Arztkosten und Zusatz- gebühren

3

Verschreibungspflichtige Arzneimittel und Verbandsmaterial

4

Kosten für Operationssaal, chirurgische Medikamente und Verbandsmaterial

5

Chirurgen-, Anästhesisten- und Facharzt- gebühren

6

Chirurgische Hilfsmittel, die ein fester oder wesentlicher Bestandteil des Körpers sind, ausgenommen Neurostimulatoren und Herzschrittmacher, wie in den Ausschlüssen beschrieben.

7

Organtransplantation: chirurgischer Eingriff, um folgende Organ- oder Gewebetransplan- tationen durchzuführen: Herz, Herz/Klappe, Herz/Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse, Bauchspeicheldrüse/Niere, Niere, Knochen- mark, Nebenschilddrüse, Muskel-/Skelett- und Hornhauttransplantationen.

Abgedeckt bis zu 300.000

Abgedeckt bis zu 200.000

Abgedeckt bis zu 200.000

8

Oralchirurgische Eingriffe, wie in unserer Definition beschrieben.

Voll abgedeckt

9

Notfallzahnbehandlung, die zur Wiederher- stellung der Mundgesundheit aufgrund eines schweren, anrechenbaren Unfalls erforder- lich ist und die Ihre Einweisung ins Krankenhaus erfordert. Wir verweisen auf die Definition der stationären Notfallzahn- behandlung.

10

Diagnosetests, einschließlich Pathologie und Radiologie

11

Kernspintomographie/ Computertomographie/ PET-Scan

12

Arzt- und Therapeutengebühren, einschließlich Physiotherapie während eines stationären Aufenthalts

13

Psychiatrische Behandlung. Es gilt eine 12- monatige Karenzfrist.

Voll abgedeckt für bis zu max. 28 Tage

Abgedeckt bis zu 10.000 für max. 28 Tage

Abgedeckt bis zu 5.000 für max. 28 Tage

14

Unterbringung eines Elternteils, um bei einem versicherten Kind unter 16 Jahren zu bleiben.

Voll abgedeckt

16

Krankenhaustagegeld, wenn eine Behandlung erhalten und keine Gebühren berechnet wurden

100 pro Nacht, bis zu max. 50 Nächte

 

B.

Zusatzleistungen

1

Komplikationen während der Geburt: Abgedeckt sind folgende Beschwerden, die während der Geburt auftreten können und ein anerkanntes geburtshilfliches Verfahren erforderlich machen:
Nachgeburtsblutung und Plazentarückstände. Komplikationen bei der Geburt werden nur bezahlt, wenn der Versicherungsschutz auch routinemäßige Schwangerschaftsleistungen beinhaltet. In diesem Fall beziehen sich Komplikationen bei der Geburt auch auf einen medizinisch notwendigen Kaiserschnitt.
Es gilt eine 12-monatige Karenzfrist.

Abgedeckt bis zu 10.000

Abgedeckt bis zu 5.000

Abgedeckt bis zu 2.500

2

Komplikationen während der Schwanger- schaft aufgrund einer unnormalen Geburts- lage, versäumten Abtreibung, Präklampsie, Schwangerschaftsdiabetes oder Blasen- mole, die in den pränatalen Schwanger- schaftsstadien auftreten.

Es gilt eine 12-monatige Karenzfrist.

3

Hormonersatztherapie

Abgedeckt bis zu 250

4

Leistung für häusliche Pflege. Sofort nach oder anstatt eines stationären Aufenthaltes.

Abgedeckt bis zu 3.500

Abgedeckt bis zu 2.000

Abgedeckt bis zu 1.500

5

Lokaler Krankentransport

Voll abgedeckt

 

C.

Leistungen für ambulante Patienten

1

Arzt-, Spezialisten- und Facharztgebühren, verschriebene Medikamente, Arzneimittel und Verbandsmaterial

Voll abgedeckt

Abgedeckt bis zu 5.000

^ Punkt C3 begrenzt auf 1000

^ Punkt C4 begrenzt auf 1000

^ Punkt C5 begrenzt auf 1000

^ Punkt C6 begrenzt auf 200

Abgedeckt bis zu 2.500

^ Punkt C3 begrenzt auf 500

^ Punkt C4 begrenzt auf 500

^ Punkt C5 begrenzt auf 500

^ Punkt C6 begrenzt auf 200

2

Diagnosetests, einschließlich Pathologie und Radiologie

3

Physiotherapie bei einem zugelassenen Physiotherapeuten, wenn Sie durch einen Allgemeinarzt oder Facharzt überwiesen wurden. ^

Die Physiotherapie ist zunächst auf sechs Sitzungen pro Beschwerde beschränkt, danach muss die Behandlung durch den überweisenden Arzt überprüft werden. Sollten weitere Sitzungen erforderlich sein, muss uns ein Verlaufsbericht übermittelt werden, in dem die medizinische Notwendig- keit jeder weiteren Behandlung aufgeführt ist.

4

Chiropraktische, osteopathische, homöopathische und chinesische Kräutermedizin sowie Akupunktur.

5

Psychiatrische Behandlung.*

Es gilt eine 12-monatige Karenzfrist.

Abgedeckt bis zu 2.000

6

Routinemäßige Gesundheitschecks, einschließlich Impfungen*

Abgedeckt bis zu 300

7

Kernspintomographie/ Computertomographie/ PET-Scans

Voll abgedeckt.

8

Ambulante Operationen

Voll abgedeckt.

 

D.

Krebsleistungen

1

Onkologische Tests, Arzneimittel, Facharzt- gebühren, einschließlich des Versicherungs- schutzes für Chemo- und Radiotherapie, wenn die Behandlung zur Heilung des Krebses dienen soll.

Voll abgedeckt.

2

Behandlungen als stationärer Patient, Tages- patient oder ambulanter Patient, die zur Pflege, Kontrolle und Linderung der Krebs- symptome dienen, der als eine chronische Krankheit diagnostiziert wurde.

Im Rahmen der in Punkt E2 aufgeführten Beschränkungen abgedeckt

3

Palliative Behandlungen und ärztliche Versorgung im Endstadium des Krebses, der als tödliche Krankheit diagnostiziert wurde.

Im Rahmen der in Punkt F1 aufgeführten Beschränkungen abgedeckt

 

E.

Leistungen bei chronischen Krankheiten

1

Behandlung eines akuten Schubs einer chronischen Krankheit, bei dem Ihr Gesund- heitszustand medizinisch unstabil wird.

Im Rahmen der in den Punkten A und C aufgeführten Beschränkungen abgedeckt

2

Behandlungen, die zur Pflege, Kontrolle und Linderung der Symptome dienen, einschließ- lich palliativer Behandlungen einer chroni- schen Krankheit als stationärer Patient, Tagespatient oder ambulanter Patient.

Abgedeckt bis zu einem Grenzbetrag von 50.000 pro Laufzeit

Abgedeckt bis zu einem Grenzbetrag von 40.000 pro Laufzeit

Abgedeckt bis zu einem Grenzbetrag von 30.000 pro Laufzeit

 

F.

Leistungen bei tödlichen Krankheiten

1

Palliative Behandlungen und ärztliche Versorgung im Endstadium bei einer als tödlich diagnostizierten Krankheit.

Abgedeckt bis zu einem Grenzbetrag von 50.000 pro Laufzeit

Abgedeckt bis zu einem Grenzbetrag von 40.000 pro Laufzeit

Abgedeckt bis zu einem Grenzbetrag von 30.000 pro Laufzeit

 

G.

Leistungen bei ambulanten Zahnbehandlungen

1

Routinemäßige Zahnbehandlungen: ein jährlicher Check-up, eine Zahnsteinentfern- ung und Politur pro Jahr

Bis 75% von 3.000 abgedeckt

Bis 75% von 1.000 abgedeckt

Bis 75% von 500 abgedeckt

2

Diagnosetests wie Röntgen

3

Klinisch notwendige Zahnbehandlungen zur Wiederherstellung Ihrer Zähne und der Mundgesundheit, wie z.B. Füllungen, Zahnfleischbehandlungen, Kronen, Brücken, Inlays und Extraktionen.

4

Ambulante Notfallzahnbehandlungen: Behandlungen, die zur sofortigen Linderung von Zahnschmerzen durchgeführt werden, einschließlich vorübergehender Füllungen, was auf 3 Füllungen pro Versicherungs- laufzeit begrenzt ist, und/oder Reparatur eines durch einen Unfall verursachten Schadens. Die Behandlung muss innerhalb von 24 Stunden, nachdem der Notfall eingetreten ist, durchgeführt werden. Dies schließt keine Zahnprothesen oder Wurzelkanalbehandlungen mit ein.

5

Zahnchirurgie, unter anderem das Ziehen von Zähnen und Wurzelkanalchirurgie

6

Kieferorthopädische Behandlungen nur für versicherte Personen unter 18 Jahren.
Es gilt eine 12-monatige Karenzfrist.

 

H.

Leistungen für medizinische Evakuierung & Rückführung

1

Medizinische Evakuierung, wenn eine versicherte Person auf eine Liste für Patienten in kritischem Zustand gesetzt wird oder unserer Meinung nach eine geeignete Behandlung vor Ort oder, im Falle eines Notfalls, angemessen getestetes Blut nicht verfügbar ist. Sollte eine medizinische Evakuierung berechtigt sein, verlegen wir die versicherte Person in das nächstgelegene geeignete medizinische Zentrum (dass sich innerhalb oder außerhalb des Heimatlandes der versicherten Person befinden kann) oder, sofern erforderlich, bemühen wir uns, einen Transport von getestetem Blut und Trans- fusionsgeräten zu veranlassen. Die medizinische Evakuierung findet auf dem kostengünstigsten Weg unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes statt.

Voll abgedeckt

2

Unterbringung nach einer medizinischen Evakuierung, wenn Sie nach der Entlassung nicht in der Lage sind zu reisen. Sollte die Verlegung oder der Transport des versicherten Mitglieds nach dessen Entlassung nach einer stationären Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich sein, übernehmen wir die angemessenen Kosten für die Hotelunterbringung für bis zu max. 7 Tage, wobei ein Einzelzimmer mit eigenem Bad besorgt wird. Wir übernehmen nicht die Kosten für eine Unterbringung in einer Hotelsuite oder in einem 4- oder 5-Sterne Hotel. Die Hotelunterbringung einer Begleitperson ist nicht abgedeckt.

3

Kosten für den Rückflug in das Heimatland in der Economyklasse: Nach Beendigung der Behandlung übernehmen wir die Kosten für die Rückreise in der Economyklasse der verlegten versicherten Person, damit diese in das Land ihres Hauptwohnsitzes zurückkehren kann. Die Rückreise muss innerhalb von einem Monat nach Beendigung der berechtigten Behandlung stattfinden.

4

Wenn die versicherte Person für eine laufende Behandlung in das nächstgelegene geeignete medizinische Zentrum verlegt wurde, sind wir damit einverstanden, die berechtigten Kosten für die Hotel- unterbringung zu übernehmen, wobei ein Einzel- zimmer mit eigenem Bad besorgt wird. Eine solche Unterbringung muss kostengünstiger sein als die Folgekosten für einen Transport zu/von dem nächstgelegenen geeigneten medizinischen Zentrum oder in das/aus dem Hauptwohnsitzland.

5

Reisekosten einer Begleitperson in der Economy- klasse: Wir übernehmen die vorher genehmigten Kosten für die Reise einer nahestehenden Begleit- person oder eines Familienangehörigen der ver- sicherten Person in der Economyklasse, die Unter- bringung und den Rückflug in der Economyklasse, wenn die versicherte Person für eine medizinische Evakuierung in medizinischen Notfällen begleitet werden muss; diese Leistung gilt nur, wenn die versicherte Person verlegt wird, da sie auf eine Liste für Patienten in kritischem Zustand gesetzt wurde.

6

Rückführung sterblicher Überreste: Die Kosten für den Transport der sterblichen Überreste des Verstor- benen vom Hauptwohnsitz in das Land, in dem die Beerdigung stattfinden soll. Abgedeckt sind unter anderem die Kosten für die Einbalsamierung, einen gesetzlich zugelassenen Transportbehälter, die Transportkosten und die erforderlichen behördliche Genehmigungen. Die Kosten für die Einäscherung sind nur abgedeckt, wenn dies aus rechtlichen Grün- den erforderlich ist. Kosten, die einer Begleitperson entstehen, sind nicht abgedeckt. Die Abdeckung von Kosten in Verbindung mit der Rückführung sterb- licher Überreste muss vorher von uns genehmigt werden.

 

I.

Leistungen im Falle eines Trauer-/Notfallbesuch

1

Die Kosten, die einer versicherten Person bis zum Alter von 70 Jahren für einen Rückflug in der Economyklasse vom Hauptwohnsitz entstanden sind, um einen nahen Familien- angehörigen zu besuchen, wenn dieser nahe Familienangehörige auf eine Liste für Patienten in kritischem Zustand gesetzt wurde oder verstorben ist. Dies ist auf eine Rückreise pro versicherter Person und Versicherungsjahr beschränkt.

Voll abgedeckt

 

J.

Mütterleistung

Nur für weibliche Mitglieder zwischen 18 und 44 Jahren verfügbar. Der Versicherungsschutz ist nur für Behandlungen, die 11 Monate nach Versicherungs- beginn durchgeführt werden, verfügbar.

1

Alle medizinisch notwendig entstandenen Kosten während einer üblichen Schwanger- schaft oder Geburt ohne Komplikationen, einschließlich der Krankenhauskosten, Spezialistengebühren, prä- und postnatalen Versorgung der Mutter und Hebammen- gebühren. Wir übernehmen nur die Kosten für eine 2D-Ultraschalluntersuchung pro Trimester.

Abgedeckt bis zu 7.500

Abgedeckt bis zu 5.000

Abgedeckt bis zu 2.500

 

Neugeborenenversorgung nach einer abgedeckten Schwangerschaft: Wir übernehmen die Kosten für eine angemessene und übliche Unterbringung Ihres neugeborenen Kindes. Wir übernehmen außerdem die Kosten für notwendige Untersuchungen vor der Entlassung, dies umfasst: • eine körperliche Untersuchung • Vitamin K • Hepatitis-B- Impfstoff • BCG-Impfstoff • Bluttests für PKU, angeborene Schilddrüsenunterfunktion und G6PD.

2

Medizinisch notwendige Kaiserschnitte

Im Rahmen der in Punkt B1 aufgeführten Beschränkungen abgedeckt

 

Geburtsfehler und angeborene Anomalien

Abgedeckt bis zu 20.000

Abgedeckt bis zu 15.000

Abgedeckt bis zu 10.000

 

Unterbringung des neugeborenen Kindes für bis zu 10 Nächte, wenn es zusammen mit der Mutter im Krankenhaus bleibt.

Voll abgedeckt

 

K.

Medizinischer Notfallschutz (außerhalb des Bereiches)

1

Abdeckung medizinischer Notfallbehandlungen außerhalb des Bereiches des Versicherungsschutzes

Abgedeckt bis zu 50.000

Abgedeckt bis zu 40.000 für bis zu max. 60 Tage

Abgedeckt bis zu 30.000 für bis zu max. 30 Tage

 

L.

Leistungen bei Unfalltod

1

Tod einer versicherten Person aufgrund eines Unfalls.

100.000

Bitte beachten Sie: Soweit nicht anders angegeben, gelten alle oben genannten Beschränkungen pro Versicherungsjahr.